Vorsorgereglement

Das aktuelle Vorsorgereglement*wurde vom Stiftungsrat aufgrund der Gesetzesänderungen und Verordnungen überarbeitet und per 01.01.2011 in Kraft gesetzt. Das Vorsorgereglement wurde vom Bundesamt für Sozialversicherung BSV geprüft und genehmigt und regelt das Leistungsverhältnis zwischen der PK-AETAS und dem Versicherten, resp. der angeschlossenen Unternehmen. Als integrierender Bestandteil dieses Regelements gelten die Allg. Vertragsbedingungen (AVB HJ) des Rückversicherers* und  Einkaufstabelle in die Maximalleistungen*.

 

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