Sicherheiten

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Die PK-AETAS, BVG Sammelstiftung ist im Handelsregister eingetragen und untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung BSV. Somit unterliegen die Organisation und deren Verantwortliche vollumfänglich den gesetzlichen Bestimmungen des BVG und den weiterreichenden Auflagen, Richtlinien und Verordnungen zur beruflichen Vorsorge.

Der Sicherheitsfonds BVG des Bundes stellt die reglementarischen Altersguthaben der Versicherten der PK-AETAS bis zur Obergrenze gem. Art. 56 Abs. 2 BVG sicher. Details Sicherheitsfonds BVG.

Mit der Wahl unserer renomierten Partnern unterstreichen wir die professionelle Handhabung unseres Geschäftes hinsichtlich Qualität und Kompetenz.