Vorsorgekommissionen
Die Vorsorgekommission jedes angeschlossenen Unternehmens ist Organ der Stiftung. Sie setzt sich gesetzeskonform paritätisch aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammen. Die Mitglieder der Vorsorgekommission vertreten die Interessen der Versicherten gegenüber der PK-AETAS und umgekehrt. Die Vorsorgekommission hält sich an die Geschäftsordnung*.
